Unsere AGBs
Recht 24/7 Secure Shop, AGB Dienstleistungen B2B, Ver. 2.0 vom 19.06.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen B2B
Unser Angebot / Dienstleitungsangebot richtet sich ausschließlich an Busniess Kunden
(B2B)
Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB.Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die
Geschäftsbedingungen zwischen Firmenecho.de, Sven Endemann, 76332 Bad Herrenalb
Gernsbacher Str.37, Mobile: 015753599136 Telefon: 07083-7411838, E-Mail:
info@firmenecho.de, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden
einfügen.„Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den
Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen zur Buchung an. Dabei handelt es
sich insbesondere um Branchenbucheinträge für B2B Buisnesskunden.
(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und
nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten
Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt
worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber
verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und
vollständig zu erbringen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gem.
§ 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(5) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch
den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Diese
Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann
persönlich, per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website des Auftragnehmers
zustande kommen.
(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des
Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält
mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des
Auftragnehmers mitgeteilt.
(3) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen,
Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den
Auftragnehmer.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen
abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus
gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der
Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung
entstandenen Leistungen erhalten.
(5) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche
Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
(6) Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im
Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.
§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er
seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv
erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Auftragnehmer
erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu
verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare
Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen
und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber
erstellt.
(3) Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft
sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der
Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder
öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche
Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der
Dienstleistung zu machen.
(4) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen Dritter wird
keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne
des BGB.
§ 4 Durchführung der Dienstleistung
(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten
Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und
Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen
werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Auftraggeber ist für eine
korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst
verantwortlich.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben,
sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine
Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter,
Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes
Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein
Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Auftragnehmers
dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die
vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der
Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine
Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern
dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die
Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, die
für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich sind. Dies umfasst
insbesondere die Bereitstellung aller relevanten Informationen, Unterlagen und
gegebenenfalls Zugangsberechtigungen.
(2) Sollte es erforderlich sein, dass bestimmte Vorarbeiten durch den Auftraggeber oder durch
von ihm beauftragte Dritte durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese rechtzeitig und
ordnungsgemäß abzuschließen, sodass die Arbeiten des Auftragnehmers ohne
Verzögerungen durchgeführt werden können. Der Auftraggeber informiert den
Auftragnehmer unverzüglich über den Abschluss solcher Vorarbeiten.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des
Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. In solchen Fällen behält sich
der Auftragnehmer das Recht vor, zusätzliche Kosten, die durch die Verzögerungen oder den
Mehraufwand entstehen, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
(4) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände zu informieren,
die die Erbringung der Leistungen behindern oder verzögern könnten. Dies gilt insbesondere
für unvorhersehbare Ereignisse oder Änderungen in der Arbeitsumgebung.
(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verhindert dies die
Durchführung der Leistungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und den entstandenen Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Weitergehende
Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
§ 6 Zahlung
(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung mit den
in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu
tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail
fällig. Das Zahlungsziel beträgt 0 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart
wurde.
(2) Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Auftragnehmers sind als Nettopreise
zuzüglich der gesetzlichen gültigen Umsatzsteuer aufgeführt.
(3) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das
vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der
Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß
§§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu
erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den
Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für
Serviceleistungen, nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen.
Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich
um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und
die nachstehenden Absätze des § 7 sind darauf nicht anwendbar.
(2) Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor
Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
(3) (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt,
verlängert es sich immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
(5) Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der
verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
(6) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider
Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der
Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 8 Schutzrechte
(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der
Tätigkeit vom Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche
urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und
Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller
Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
(2) Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der
Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich
uneingeschränkten Nutzungsrechte.
(3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke
und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den
Auftraggeber verwendet werden.
(4) Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen
Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht
zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich
gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche
Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird
die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene
vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit
diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die
Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen
bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene
Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit
verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies
zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich
zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher
Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen
weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen
Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die
Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer-
oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende
allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß
gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein
bekannt werden;
b) c) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei
ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der
Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche
Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder
löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere
gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher
Backup-Prozesse.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte,
Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt
oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen
gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder
Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der
Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und
außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer - soweit in Absatz (3) nicht abweichend geregelt
– nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt
auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die
Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Absatz (3) ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden
Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider
lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Auftraggeber durch eine
solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Absätze (1) – (3) mit den
genannten Ausnahmen ebenfalls.
(5) Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die
durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen insbesondere
keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze
einhalten.
(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung
personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor
Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im
Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer, die für die Erbringung der
Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten
an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund
gesetzlicher Verpflichtungen.
(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers unter
folgendem Link: https://firmenecho.de/seite/datenschutz.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB o ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit
die Wirksamkeit der AGB insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung
ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck
oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich
zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
§ 13 Widerrufsrecht
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