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Allgemeine Geschäftsbedingungen I Firmenecho.de

Unsere AGBs

Recht 24/7 Secure Shop, AGB Dienstleistungen B2B, Ver. 2.0 vom 19.06.2026


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen B2B

Unser Angebot / Dienstleitungsangebot richtet sich ausschließlich an Busniess Kunden

(B2B)


Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB.Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.


§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die

Geschäftsbedingungen zwischen Firmenecho.de, Sven Endemann, 76332 Bad Herrenalb

Gernsbacher Str.37, Mobile: 015753599136 Telefon: 07083-7411838, E-Mail:

info@firmenecho.de, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden

einfügen.„Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den


Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.


(2) Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen zur Buchung an. Dabei handelt es

sich insbesondere um Branchenbucheinträge für B2B Buisnesskunden.


(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und

nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten

Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt

worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber

verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und

vollständig zu erbringen.


(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gem.

§ 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.


(5) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen

Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.


(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen

werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch

den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§ 2 Vertragsschluss


(1) Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Diese

Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann

persönlich, per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website des Auftragnehmers

zustande kommen.


(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des

Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält

mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des

Auftragnehmers mitgeteilt.


(3) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen,

Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den

Auftragnehmer.


(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen

abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus

gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der

Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung

entstandenen Leistungen erhalten.


(5) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche

Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.


(6) Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im

Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.


§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages


(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er

seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv

erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.


(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Auftragnehmer

erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu

verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare

Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen

und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber

erstellt.


(3) Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft

sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der

Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder

öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche

Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der

Dienstleistung zu machen.


(4) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen Dritter wird

keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne

des BGB.


§ 4 Durchführung der Dienstleistung


(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten

Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und

Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen

werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Auftraggeber ist für eine

korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst

verantwortlich.


(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben,

sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine

Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter,

Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes

Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein

Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.


(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Auftragnehmers

dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die

vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.


(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der

Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine

Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern

dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die

Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers


(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, die

für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich sind. Dies umfasst

insbesondere die Bereitstellung aller relevanten Informationen, Unterlagen und

gegebenenfalls Zugangsberechtigungen.


(2) Sollte es erforderlich sein, dass bestimmte Vorarbeiten durch den Auftraggeber oder durch

von ihm beauftragte Dritte durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese rechtzeitig und

ordnungsgemäß abzuschließen, sodass die Arbeiten des Auftragnehmers ohne

Verzögerungen durchgeführt werden können. Der Auftraggeber informiert den

Auftragnehmer unverzüglich über den Abschluss solcher Vorarbeiten.


(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des

Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. In solchen Fällen behält sich

der Auftragnehmer das Recht vor, zusätzliche Kosten, die durch die Verzögerungen oder den

Mehraufwand entstehen, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.


(4) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände zu informieren,

die die Erbringung der Leistungen behindern oder verzögern könnten. Dies gilt insbesondere

für unvorhersehbare Ereignisse oder Änderungen in der Arbeitsumgebung.


(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verhindert dies die

Durchführung der Leistungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten

und den entstandenen Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Weitergehende

Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.


§ 6 Zahlung


(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung mit den

in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu

tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail

fällig. Das Zahlungsziel beträgt 0 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart

wurde.


(2) Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Auftragnehmers sind als Nettopreise

zuzüglich der gesetzlichen gültigen Umsatzsteuer aufgeführt.


(3) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das

vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der

Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß

§§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu

erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den

Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.


(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für

Serviceleistungen, nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen.

Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.


§ 7 Laufzeit und Kündigung


(1) Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich

um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und

die nachstehenden Absätze des § 7 sind darauf nicht anwendbar.


(2) Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor

Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.


(3) (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt,

verlängert es sich immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.


(5) Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der

verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.


(6) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider

Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der

Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.


§ 8 Schutzrechte


(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der

Tätigkeit vom Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche

urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und

Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller

Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.


(2) Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der

Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich

uneingeschränkten Nutzungsrechte.


(3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke

und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den

Auftraggeber verwendet werden.


(4) Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen

Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht

ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht

zur Nutzung im vereinbarten Umfang.


§ 9 Vertraulichkeit


(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich

gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche

Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird

die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene

vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.


(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit

diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die

Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen

bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene

Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit

verpflichtet sind.


(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies

zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich

zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher

Informationen informieren.


(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen

weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen

Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die

Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer-

oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende

allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.


(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die


a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß

gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein

bekannt werden;


b) c) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder

der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei

ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.


Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der

Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.


(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche

Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder

löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere

gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher

Backup-Prozesse.


(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte,

Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt

oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen

gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder

Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der

Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.


§ 10 Haftung und Gewährleistung


(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und

außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der

gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.


(2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer - soweit in Absatz (3) nicht abweichend geregelt


– nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der

Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt

auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die

Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Absatz (3) ausgeschlossen.


(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden

Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.


(4) Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider

lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Auftraggeber durch eine

solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Absätze (1) – (3) mit den

genannten Ausnahmen ebenfalls.


(5) Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die

durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober

Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen insbesondere

keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.


§ 11 Datenschutz


(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze

einhalten.


(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung

personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor

Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im

Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.


(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer, die für die Erbringung der

Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten

an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund

gesetzlicher Verpflichtungen.


(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers unter

folgendem Link: https://firmenecho.de/seite/datenschutz.


§ 12 Schlussbestimmungen


(1) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB o ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit

die Wirksamkeit der AGB insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung

ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck

oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.


(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


(3) Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich

zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.



§ 13 Widerrufsrecht


Unsere Dienstleistungsangebote für kostenlose und kostenpflichtige Online Marketing Leistungen auf firmenecho.de, sowie die zusätzlichen bestellbaren Online Marketing Angebote richten sich Ausschließlich an Gewerbetreibende Unternehmen als Kunden im Sinne § 14 BGB. Daher entfällt das Widerrufsrecht vollständig.


Unsere Plattform kann jedoch auch als Privatperson genutzt werden, sowie wie man sich auch als Privatperson registrieren kann.Die dient dazu um Merklisten, Nachrichten und Anfragen zu erstellen, bearbeiten und zu verwalten.Dies ist völlig kostenlos.



© Recht 24/7 Rechtsanwaltskanzlei Schröder

Vers. 2.0 vom 19.06.2026

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